Allgemeine Geschäftsbedingungen ScanHotels City

Zimmerbuchung im ScanHotels City

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Verbrauchern sowie Unternehmern und der FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH, Carl-Kossow-Straße 46, 18337 Marlow (handelnd unter der Marke „ScanHotels City“) über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung von Gästen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Einbeziehung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

Mit der Präsentation von Übernachtungsleistungen und sonstigen Angeboten auf der Internetseite des Hotels, über externe Buchungsportale oder telefonisch ist noch kein verbindliches Angebot des Hotels verbunden. Erst die Anfrage des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar.

  • Bei Buchungen über das Buchungssystem auf der Internetseite des Hotelsoder über angebundene Portale wählt der Kunde den gewünschten Buchungszeitraum sowie die Personenanzahl aus, gibt seine persönlichen Daten ein und gibt mit Abschluss des Buchungsvorgangs ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Hotel die Buchung bestätigt. DieBestätigung erfolgt regelmäßig per E-Mail.
  • Bei telefonischen oder per E-Mail vorgenommenen Buchungen erhält derKunde eine Reservierungsbestätigung mit den vereinbarten Buchungsdaten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde diese Reservierungsbestätigung innerhalb von 24 Stunden bestätigt oder dasZimmer innerhalb dieses Zeitraums vorbehaltlos in Anspruch nimmt. Danach ist das Hotel nicht mehr an die Reservierung gebunden und kanndas Zimmer anderweitig vergeben.
  • Bei Buchungen vor Ort kommt der Vertrag durch mündliche Vereinbarung und Übergabe des Zimmers zustande.
  • Nimmt ein Dritter die Buchung für einen Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

§ 3 Preise und Zahlung

  • Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sollte sich der Umsatzsteuersatz für die vertraglich vereinbarten Leistungen nach Vertragsschluss ändern, werden die Preise entsprechend angepasst. Gleiches gilt für neu eingeführte oder erhöhte kommunale Abgaben (z. B. Kulturförderabgabe,Kurtaxe), soweit diese die Beherbergung betreffen. Die Preisanpassung ist auf die Höhe der Abgaben beschränkt.
  • Rechnungen des Hotels sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, mit Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen undunverzügliche Zahlung zu verlangen.
  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) zuverlangen. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Erweiterung des Leistungsumfangs, ist das Hotel berechtigt, eine nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung oder eine weitere Sicherheitsleistung bis zur Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen.
  • Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann das Hotel Verzugszinsen verlangen. Diese betragen bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  • Gegenüber Forderungen des Hotels kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, wenn er kein Verbraucher ist. Verbraucher haben ein gesetzliches Recht zur Aufrechnung mit Ansprüchen, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Aufenthalt mehr als vier Monate und erhöht sich der vomHotel allgemein für entsprechende Leistungen berechnete Preis, ist das Hotel berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anzuheben. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Zimmerbereitstellung, Übergabe, Rückgabe und Leistungen

  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und vom Hotel bestätigten Leistungen bereitzustellen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung ausdrücklich schriftlich zugesagt.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Zimmer am Anreisetag bis spätestens 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt kann das Hotel das Zimmer anderweitig vergeben, sofern keine Mitteilung über eine spätere Anreise erfolgt ist. Bei „garantierten Buchungen“ (z. B. durch Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie) wird das Zimmer unabhängig davon bis zum Ende des Anreisetages freigehalten.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt an das Hotel zurückzugeben. Bei einer späteren Rückgabe kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vereinbarten Zimmerpreises, ab 18:00 Uhr 100 % berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen.

§ 5 Zusätzliche Leistungen

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Preise für zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für Auslagen des Hotels an Dritte, die auf Veranlassung des Kunden erfolgen.
  • Zusatzleistungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere für Arrangements, Veranstaltungen oder sonstige Angebote, die über die reine Beherbergung hinausgehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Eintrittskarten oder
    Teilnahmegebühren für Veranstaltungen im Hotel nicht im Zimmerpreis
    enthalten.
  • Freiwillige Zusatzleistungen, die das Hotel ohne vertragliche Verpflichtung erbringt, begründen keinen Anspruch des Kunden auf wiederholte oder zukünftige Erbringung.

§ 6 Rücktritt / Stornierung des Kunden

  • Ein Rücktritt des Kunden vom Beherbergungsvertrag bedarf der Textform.
  • Soweit zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin oder eine Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich sind die jeweils bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
  • Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, ist der Kunde bei Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für jede gebuchte Übernachtung zu zahlen, soweit eine Weitervermietung nicht möglich ist.
  • Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Bei mehrtägigen Buchungen entfällt das Nutzungsrecht des Kunden, wenn er am ersten Tag der Reservierung ohne Rücksprache mit dem Hotel nicht anreist. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, das Zimmer für den verbleibenden Zeitraum anderweitig zu vergeben.
  • Leistungen Dritter oder Sonderleistungen (z. B. Blumen, Torten oder vergleichbare Bestellungen), die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in voller Höhe zu bezahlen, soweit eine kostenfreie Stornierung mit dem Dritten nicht möglich ist.

§ 7 Rücktritt des Hotels

  • Soweit dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt wurde, ist auch das Hotel innerhalb dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Wird eine vereinbarte oder nach diesen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Darüber hinaus kann das Hotel aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
    • Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa zur Person des Kunden oder zum Zweck der Nutzung, gebucht werden,
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
    • der Zweck oder Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist,
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung entgegen § 4 erfolgt,
    • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder beantragt wird.
  • Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.

§ 8 Haftung und Mängelrechte

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sollten an den Leistungen des Hotels Mängel auftreten oder Störungen bestehen, hat der Kunde diese unverzüglich anzuzeigen, damit das Hotel Gelegenheit zur Abhilfe hat. Der Kunde ist verpflichtet, einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
  • Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten
    sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • Eine weitergehende Haftung des Hotels ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer vom Hotel übernommenen Garantie, bleiben unberührt.
  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

§ 9 Datenschutz

  • Das Hotel verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  • Das Hotel erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden
    und der Mitreisenden (nachfolgend Betroffene) ausschließlich zum Zweck
    der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vertraglichen sowie
    vorvertraglichen Pflichten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b
    DSGVO.
  • Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung erforderlich (z. B. Einbindung von Zahlungsdienstleistern) oder gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die personenbezogenen Daten des Betroffenen werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • Der Betroffene hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die beim Hotel gespeicherten personenbezogenen Daten. Darüber hinaus hat er ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die
    Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
  • Entsprechende Fragen oder Anträge kann der Betroffene direkt an das Hotel richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Vertragssprache ist deutsch.
  • Der Vertragstext wird vom Hotel nach Vertragsschluss gespeichert. Die Bestelldetails sowie die AGB erhält der Kunde in der Buchungsbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Vertragsänderungen bedürfen der Textform.
  • Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Hotels. Im Übrigen gelten die
    gesetzlichen Gerichtsstände.
  • Das Hotel ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt, soweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Vermietung von Räumen und Durchführung von Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

  • Dieser Teil regelt Verträge zwischen Verbrauchern sowie Unternehmern und der FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH, Carl-Kossow-Straße 46, 18337 Marlow (handelnd unter der Marke „ScanHotels City“) über die mietweise Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie über damit zusammenhängende Leistungen des Hotels.
  • Grundlage ist das vom Hotel übermittelte Vertragsangebot; mit Annahme wird der Inhalt des Angebots Vertragsbestandteil. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Einbeziehung im Einzelfall ausdrücklich zu.
  • Eine Abtretung des Vertrages oder einzelner Rechte an Dritte sowie eine Weitergabe des Vertragsangebotes zu diesem Zweck bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  • Präsentationen, Hinweise oder Prospekte des Hotels stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
  • Das Hotel übermittelt dem Kunden ein Vertragsangebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt.
  • Abweichungen oder Ergänzungen gegenüber dem Angebot sind nur wirksam, wenn sie vom Hotel bestätigt werden.
  • Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot des Hotels und der Annahme durch den Kunden. Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen.

§ 3 Leistungen und Nutzung

  • Das Hotel stellt die im Vertrag vereinbarten Räume und Anlagen für die vertraglich geschuldete Dauer sowie die vereinbarten Nebenleistungen zur Verfügung. Teilnehmerpauschalen gelten, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, täglich von 08:00 Uhr bis maximal 02:00 Uhr des Folgetages. Beginnt oder endet eine Veranstaltung außerhalb dieser Zeiten, können zusätzliche Kosten anfallen.
  • Das Hotel behält sich vor, die gebuchten Einrichtungen zu ändern, wenn dies aus tatsächlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl, technische Probleme in den Einrichtungen sowie Gesundheitsgefahren
    oder Sicherheitsrisiken.
  • Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Das Hotel wird sich bemühen, höhere Teilnehmerzahlen zu berücksichtigen, schuldet dies jedoch nicht.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Räume nur zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Zeiten zu nutzen. Gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, Brandschutzbestimmungen sowie eine etwaig geltende Hausordnung sind einzuhalten.
  • Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Bei Unternehmern wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen.
  • Technische Einrichtungen stellt das Hotel nach Vereinbarung zur Verfügung. Der Einsatz eigener technischer Anlagen oder solcher beauftragter Dritter ist nur mit Zustimmung des Hotels zulässig. Das Hotel kann die Erstattung zusätzlicher Kosten (z. B. Energie, Anschlussgebühren)
    verlangen.
  • Soweit das Hotel auf Wunsch des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.
  • Auf- und Einbauten, Dekorationen oder sonstige Gegenstände dürfen nur mit Zustimmung des Hotels angebracht werden und müssen den brandschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Sie sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Das Hotel übernimmt keine Pflicht, diese Gegenstände zu bewachen oder vor unbefugten Handlungen Dritter zu schützen. Die Sicherung obliegt allein dem Kunden.
  • Vom Kunden eingebrachte Gegenstände oder Materialien lagern auf dessen Risiko. Das Hotel haftet hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 4 Speisen, Getränke und Bewirtung

  • Speisen und Getränke zu Veranstaltungen werden ausschließlich durch das Hotel bereitgestellt. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt.
  • Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. In diesem Fall kann das Hotel zur Deckung der entstehenden Kosten ein angemessenes Entgelt („Korkgeld“ oder vergleichbare Pauschalen) verlangen.
  • Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit mitgebrachter Speisen und Getränke und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit von Speisen oder Getränken, die nach einer
    Veranstaltung im Hotel verbleiben oder vom Kunden mitgenommen werden.
  • Die Durchführung der Veranstaltung hat im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere die Einholung und Bezahlung von erforderlichen Genehmigungen, wie etwa Musiklizenzen bei der GEMA oder Abgaben an
    die Künstlersozialkasse. Diese Pflichten liegen allein beim Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  • Erweiterte Bewirtungsleistungen, wie etwa die Verlängerung von Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen des Hotels, bedürfen der vorherigen Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.

§ 5 Preise, Anzahlung und Bezahlung

  • Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden können zu einer entsprechenden Anpassung der Preise führen.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Beginn der Veranstaltung mehr als vier Monate und erhöhen sich die allgemein für vergleichbare Leistungen berechneten Preise des Hotels aufgrund gestiegener Beschaffungs-, Energie- oder Lohnkosten, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, höchstens jedoch um 5 %. Der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
  • Das Hotel kann eine angemessene Anzahlung verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig.
  • Sofern der Kunde eine fällige Anzahlung nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Stornogebühren zu verlangen.
  • Der Restbetrag ist nach Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Schlussrechnung zu zahlen. Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht im Vertrag eine abweichende Frist vereinbart ist.
  • Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen, wenn der Kunde Verbraucher ist, bzw. neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde Unternehmer ist. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 6 Stornierungen und Teilnehmerreduktionen durch den Kunden

  • Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, entweder die gesamte Veranstaltung zu stornieren oder die vereinbarte Teilnehmerzahl zu reduzieren. Dieses Recht besteht nur unter den nachfolgenden Bedingungen. Soweit im Vertrag oder Angebot abweichende Stornobedingungen vereinbart sind, gehen diese vor.
  • Gesamtstornierung
    • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
    • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung,
    • ab 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % der vereinbarten Vergütung.
  • Teilnehmerreduktion
    • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Reduzierung um bis zu 20 % der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei möglich,
    • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Reduzierung um bis zu 5 % der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei möglich,
    • darüber hinausgehende Reduzierungen sowie Nichterscheinen einzelner Teilnehmer verpflichten zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit keine anderweitige Verwertung der Kapazitäten möglich ist.
  • Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch das Hotel

  • Soweit dem Kunden im Vertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin eingeräumt wurde, ist auch das Hotel berechtigt, bis zu diesem Termin kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
  • Das Hotel ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, wenn
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, insbesondere der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wurden,
    • objektive Anhaltspunkte vorliegen, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung entgegen § 3 erfolgt,
    • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wird oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgibt
    • der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig erbringt.
  • Erfolgt der Rücktritt oder die Kündigung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, insbesondere bei Verstößen gegen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen, kann das Hotel die in § 6 vorgesehenen Entschädigungen verlangen.
  • Erfolgt der Rücktritt oder die Kündigung aus Gründen, die weder vom Hotel noch vom Kunden zu vertreten sind, werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden zurückerstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht.
  • Erfolgt der Rücktritt oder die Kündigung schuldhaft ohne wichtigen Grund durch das Hotel, ist der Kunde so zu stellen, als hätte das Hotel den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt. Bereits gezahlte Beträge sind unverzüglich zu erstatten; weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Gästezimmer im Rahmen von Veranstaltungen

  • Soweit im Vertrag Gästezimmer vereinbart sind, stellt das Hotel diese entsprechend der Buchungsbestätigung zur Verfügung. Der Check-in ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich, der Check-out hat am Abreisetag bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei verspätetem Check-out können zusätzliche Kosten entstehen.
  • Änderungen bei der Zahl der gebuchten Gästezimmer sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Das Hotel wird sich bemühen, eine Erhöhung zu berücksichtigen, schuldet dies jedoch nicht. Verlässt ein Teilnehmer das Hotel vorzeitig, bleibt der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
  • Stornierungen von Gästezimmern
    a) Bis 90 Tage vor Ankunft können bis zu 100 % der ursprünglich vereinbarten Gästezimmer kostenfrei storniert werden.
    b) Bis 30 Tage vor Ankunft können bis zu 20 % der ursprünglich vereinbarten Gästezimmer kostenfrei storniert werden.
    c) Bis 7 Tage vor Ankunft können bis zu 10 % der ursprünglich vereinbarten Gästezimmer oder die Restzahl nach vorherigen Stornierungen kostenfrei storniert werden.
    d) Darüber hinausgehende Stornierungen sowie Stornierungen ab 6 Tagen vor Ankunft Verpflichten zur Zahlung von 90 % des vereinbarten Zimmerpreises, soweit keine anderweitige Vermietung möglich ist.
  • Kosten und Abrechnung
    a) Der Kunde haftet für alle im Zusammenhang mit den Gästezimmern entstehenden Kosten. Dies gilt auch für Kosten, die durch Teilnehmer oder Dritte verursacht werden.
    b) Soweit eine individuelle Bezahlung durch Teilnehmer vereinbart ist, bleibt der Kunde verpflichtet, die Teilnehmer hierüber ordnungsgemäß zu informieren und haftet gesamtschuldnerisch für die vollständige Begleichung der Zimmerkosten und Teilnehmerpauschalen.
    c) Das Hotel kann von Teilnehmern zur Sicherung ihrer individuellen Kostenübernahme eine Sicherheitsleistung, insbesondere in Form einer Kreditkartengarantie oder einer vergleichbaren Sicherheit, verlangen.
    d) Alle zusätzlichen Gebühren, die während des Aufenthaltes von Teilnehmern oder dem Kunden veranlasst werden, sind spätestens bei Abreise zu begleichen.
  • Ist das Hotel ausnahmsweise nicht in der Lage, die bestätigte Anzahl an Gästezimmern bereitzustellen, wird es den Kunden unverzüglich informieren und für eine zumutbare Ersatzunterbringung in einem möglichst nahegelegenen Hotel vergleichbarer Kategorie auf eigene Kosten sorgen. Hierzu zählen auch die Kosten für einen angemessenen Transport zwischen dem Ersatzhotel und dem Veranstaltungsort sowie ein Telefongespräch zur Benachrichtigung der Teilnehmer.

§ 9 Haftung

  • Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude, den Räumlichkeiten und der Einrichtung des Hotels, die durch ihn selbst, durch Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung sowie durch sonstige Dritte aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden. Das Hotel ist berechtigt, zur Absicherung des Haftungsrisikos die Stellung angemessener Sicherheiten, wie Versicherungen oder Kautionen, zu verlangen.
  • Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet das Hotel nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
    und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen für Schäden, die allein im Risikobereich des Kunden oder seiner Teilnehmer liegen, insbesondere für von diesen eingebrachte Gegenstände, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB besteht.
  • Die Haftung des Hotels für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist oder im Fall einer übernommenen Garantie.

§ 10 Datenschutz

  • Das Hotel erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  • Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung vorvertraglicher Pflichten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Hierzu zählen insbesondere die Erfassung von Kontaktdaten, Zahlungsinformationen und Angaben zur Veranstaltung.
  • Darüber hinaus darf das Hotel personenbezogene Daten des Kunden auch zur Eigenwerbung für ähnliche Leistungen verwenden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.
  • Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Dienstleister, die im Rahmen der Veranstaltung tätig werden), eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde zuvor eingewilligt hat.
  • Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erfüllung des Vertragszwecks nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die beim Hotel gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Entsprechende Anfragen sind an
    das Hotel zu richten.
  • Der Kunde hat ferner das Recht, unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
  • Die Vertragssprache ist deutsch.
  • Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er nach Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen
    allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  • Das Hotel ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Das Hotel speichert abgeschlossene Verträge und kann diese dem Kunden auf Anfrage jederzeit zugänglich machen.

ScanHotels Stadthafen

Am Strande 6
18055 Rostock

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